Zum 01.02.2023 wurden alle Corona-Maßnahmen aufgehoben.
Folgende, allgemein gültige Anordnungen, sind ab sofort zu berücksichtigen.
1. Maske
Es gibt keine Maskenpflicht mehr. Die Maske kann freiwillig getragen werden und sollte getragen werden bei einer nachgewiesenen Corona-Erkrankung.
2. Handhygiene
Häufiges Händewaschen insbesonders vor dem Essen sollte selbstverständlich sein. Hierzu stehen in vielen Klassenräumen und auch in den Toiletten ausreichend Waschbecken (mit Seife) zur Verfügung.
3. Symptomfreier Schulbesuch
Wir bitten darum, nur symptomfreien Schülerinnen und Schüler in die Schule zu schicken. Dies dient dem Schutz der übrigen SchülerInnen und KollegInnen. Und dies gilt für alle ansteckenden bzw. übertragbaren Krankheiten.
4. Tests
So lang noch Test in der Schule vorhanden sind, können diese verteilt werden. Es werden keine neuen Tests mehr angeschafft.
5. Quarantäne
Es gibt keine verordnete Quarantäne mehr. Die Eltern entscheiden über die Teilnahme am Unterricht. Wir bitte aber darum, kranke und sich krank fühlende SchülerInnen nicht in die Schule zu schicken – unabhängig von Corona.