Das Thema Corona bleibt aktuell!
Die rasant steigenden Zahlen bei den Neuinfektionen mit dem Corona-Virus machen leider einige Neuregelungen notwendig. Die wesentliche Neuerung ist dabei, dass die Schulen nun Quarantänemaßnahmen aussprechen müssen.
Unterscheiden müssen wir dabei, ob ein Kind selbst infiziert ist oder ob es im häuslichen Umfeld eine Infektion mit Corona gibt.
Hier noch einmal die wesentlichen Bedingungen, wie wir sie im Elternbrief kurz zusammengefasst haben:
Quarantäne-Regeln – ihr Kind hat Corona
Positiver Schnelltest in der Schule oder privat
- Bestätigung durch PCR-Test beim Gesundheitsamt oder Hausarzt
- Bei negativem PCR-Test ist die Quarantäne beendet
- Bei positivem PCR-Test 10 Tage Quarantäne, Rückkehr nach 10 Tagen ohne Test
oder
- Freitestung nach 7 Tagen möglich
Schulbesuch wieder möglich mit schriftlichem Negativ-Nachweis durch ein anerkannte(s) Testzentrum / Teststation (Schnelltest oder PCR-Test)
Quarantäne-Regeln – ein Familienmitglied im Haushalt hat Corona
Positiver PCR-Test eines Familienangehörigen (Mutter, Vater, Schwester, Bruder)
- 5 Tage Quarantäne für Schulkinder
Schulbesuch wieder möglich mit schriftlichem Negativ-Nachweis durch ein(e) anerkannte(s) Testzentrum / Teststation (Schnelltest oder PCR-Test). Es muss nicht jedes Kind automatisch in Quarantäne – es gibt Sonderregelungen für 3-fach-, 2-fach-Geimpfte und Genesene. Diese können über den/die Klassenlehrer(in) oder das Sekretariat erfragt werden.
Etwas ausführlicher sind die Texte und Schaubilder des Kreises Siegen-Wittgenstein, die im Internet über folgenden Link zu finden sind:
https://www.siegen-wittgenstein.de/coronafaq
Dort finden Sie auch den Hinweis, dass ab dem vierten infizierten Schüler (Ausbruch) innerhalb einer Klasse die gesamte Klasse für 5 Tage in Quarantäne muss. Hier werden keine Ausnahmen für Geimpfte oder Genesene definiert. Wie Sie sich denken können, wird diese Maßnahme akut entschieden. Die Schüler verbleiben an diesem Tag bis zur letzten Stunde in der Schule und erhalten einen Elternbrief, in dem alle weiteren Maßnahmen erklärt werden.
Auftretende Symptome bedeuten unabhängig vom Impfstatus immer Quarantäne!