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Maskenpflicht in den Schulen Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor. Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Dieser sieht nach § […]

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